RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln den Kauf eines Collie-Welpen aus eigener Zucht bei Hundesinn-Zucht, Nicole Haudenschild. Sie gelten für jede Reservation und jeden Kaufvertrag, der über hundesinn-zucht.ch oder direkt mit der Züchterin abgeschlossen wird.

Stand: 23. August 2026 · Gültig für alle Käufe ab Veröffentlichung
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01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Kaufverträge zwischen Nicole Haudenschild, Hundesinn-Zucht, Bürenstrasse 12, 3263 Büetigen BE (nachfolgend „Verkäuferin“ oder „Züchterin“) und Personen, die einen Collie-Welpen aus eigener Zucht der Verkäuferin erwerben (nachfolgend „Käuferin/Käufer“). Mit der verbindlichen Reservation bzw. dem Kaufvertragsabschluss erklärt die Käuferschaft, diese AGB gelesen zu haben und sie als Vertragsbestandteil zu akzeptieren.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Käuferschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

02

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf eines lebenden Rassehundes der Rasse Collie Langhaar aus eigener, sorgfältiger Zucht der Verkäuferin. Gemäss Art. 641a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind Tiere keine Sachen; soweit jedoch keine besonderen Bestimmungen bestehen, gelten für sie die Vorschriften über die Sachen (Art. 641a Abs. 2 ZGB). Der vorliegende Kaufvertrag richtet sich daher sinngemäss nach den Bestimmungen über den Fahrniskauf gemäss Art. 184 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Der konkrete Welpe (Wurfbezeichnung, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe/Abzeichen sowie allfällige Besonderheiten) wird in der individuellen Reservations- bzw. Kaufbestätigung festgehalten und ist integrierender Bestandteil des Kaufvertrags.

03

Reservation und Vertragsschluss

Interessierte können einen Welpen über das Reservationsformular auf hundesinn-zucht.ch unverbindlich vormerken lassen. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin die Reservation schriftlich (per E-Mail) bestätigt.

  • Mit der Reservationsbestätigung kann eine Reservationsgebühr (Höhe gemäss individueller Bestätigung) vereinbart werden; diese wird an den vereinbarten Kaufpreis angerechnet.
  • Tritt die Käuferschaft ohne wichtigen Grund vom bereits bestätigten Kauf zurück, verfällt eine allfällig geleistete Reservationsgebühr der Verkäuferin als Aufwandsentschädigung.
  • Kann die Verkäuferin den reservierten Welpen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. tierschutzrechtlich gebotene Nichtabgabe, Tod, Krankheit), nicht liefern, wird eine bereits geleistete Reservationsgebühr vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Käuferschaft bestehen in diesem Fall nicht.
04

Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis richtet sich nach der individuellen Reservations- bzw. Kaufbestätigung. Er ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung/Übergabe des Welpen bar oder spesenfrei per Vorüberweisung zu begleichen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Welpe im Eigentum der Verkäuferin (Eigentumsvorbehalt). Die tatsächliche Fürsorge- und Obhutspflicht sowie die Tierhalterhaftung gehen unabhängig davon mit der Übergabe gemäss Ziffer 8 auf die Käuferschaft über.

05

Übergabe des Welpen

Die Übergabe erfolgt frühestens, wenn der Welpe das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 56 Tagen (8 Wochen) erreicht hat; massgeblich ist Art. 88 Abs. 2 der eidgenössischen Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1), wonach Hunde frühestens in diesem Alter von der Mutter getrennt werden dürfen. Eine frühere Übergabe ist ausgeschlossen.

Die Übergabe erfolgt am Wohnsitz der Verkäuferin (Bürenstrasse 12, 3263 Büetigen BE), sofern nicht ausdrücklich ein anderer Ort vereinbart wurde. Mit der Übergabe erhält die Käuferschaft insbesondere:

  • den Impfausweis mit dokumentierten Impfungen und Entwurmungen,
  • die Kennzeichnung des Welpen mittels Mikrochip sowie die Registrierung in der schweizerischen Hundedatenbank (ANIS/AMICUS),
  • wo vorhanden, den Abstammungsnachweis bzw. Stammbaum sowie Zuchtverbandsunterlagen,
  • Empfehlungen zu Fütterung, Pflege und Eingewöhnung.

Mit Übergabe des Welpen geht die Gefahr (Untergang, Verschlechterung des Gesundheitszustands aus nicht von der Verkäuferin zu vertretenden Gründen) gemäss Art. 185 OR sinngemäss auf die Käuferschaft über.

06

Tierschutz, Haltung und Zucht

Die Käuferschaft bestätigt, den Welpen entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV) art- und bedürfnisgerecht zu halten, zu betreuen und tierärztlich zu versorgen.

Sofern zwischen den Parteien eine Zucht- oder Kastrationsklausel vereinbart wird (z. B. Zuchtausschluss, Informationspflicht bei Weitergabe des Hundes an Dritte), ist diese in der individuellen Kaufbestätigung gesondert festzuhalten; ohne eine solche ausdrückliche schriftliche Vereinbarung bestehen keine derartigen Einschränkungen.

Die Käuferschaft verpflichtet sich, die Verkäuferin über eine dauerhafte Weitergabe des Hundes an Dritte zeitnah zu informieren, damit die Verkäuferin im Interesse des Tierwohls gegebenenfalls unterstützend tätig werden kann.

07

Gewährleistung / Mängelhaftung

Für Mängel des Welpen gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Sachgewährleistung beim Kauf gemäss Art. 197 ff. OR. Der Käuferschaft wird empfohlen, den Welpen innerhalb weniger Tage nach Übergabe (empfohlen: 3 Tage) durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt auf seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Eigenschaften, die der Käuferschaft bei Vertragsschluss bekannt waren oder die ihr vor der Übergabe ausdrücklich offengelegt wurden, sowie Beeinträchtigungen, die auf eine nach der Übergabe eingetretene, nicht von der Verkäuferin zu vertretende Ursache zurückzuführen sind (namentlich falsche Haltung, Fütterung, unterlassene tierärztliche Vorsorge oder Unfall).

Ein allfälliger Mangel ist der Verkäuferin unverzüglich nach dessen Entdeckung, in jedem Fall aber innert der in der Kaufbestätigung genannten Frist, schriftlich unter Beilage eines tierärztlichen Befundes anzuzeigen (Anzeigepflicht sinngemäss Art. 201 OR); unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt der Welpe als genehmigt.

Bei berechtigter, rechtzeitig angezeigter Mängelrüge stehen der Käuferschaft nach Wahl der Verkäuferin die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Nachbesserung im Rahmen des Möglichen, Minderung des Kaufpreises oder – bei schwerwiegenden Mängeln – Rückabwicklung des Kaufs gegen Rückgabe des Welpen).

08

Haftung

Die Verkäuferin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Mit der Übergabe des Welpen und der damit verbundenen tatsächlichen Verfügungsgewalt geht die Tierhalterhaftung gemäss Art. 56 OR auf die Käuferschaft über. Die Käuferschaft haftet ab diesem Zeitpunkt für durch den Hund verursachte Schäden.

09

Kein Widerrufsrecht

Das schweizerische Recht sieht – anders als das EU-Fernabsatzrecht – für Kaufverträge grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht vor. Da es sich beim Vertragsgegenstand um ein lebendes Tier handelt, ist eine „Rückgabe“ im Sinne des Warenhandels ohnehin nicht sachgerecht möglich; es gelten ausschliesslich die Gewährleistungsregeln gemäss Ziffer 7.

Für Käuferinnen und Käufer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR bleiben zwingende, nicht abdingbare verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates, soweit diese trotz Rechtswahl gemäss Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) anwendbar bleiben, von dieser Ziffer unberührt.

10

Datenschutz

Die Verkäuferin bearbeitet die im Rahmen der Reservation und des Kaufvertrags erhobenen Personendaten gemäss dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie, soweit anwendbar, gemäss der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung sowie – soweit rechtlich zulässig – zur Nachbetreuung rund um den Welpen verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Weitere Angaben finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf hundesinn-zucht.ch.

11

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterstehen, ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Verkäuferin (Kanton Bern). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten konsumentenschutzrechtlich geschützter Käuferinnen und Käufer, bleiben vorbehalten.

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

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Änderungen dieser AGB

Die Verkäuferin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die Fassung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf hundesinn-zucht.ch publiziert ist.